Beschluss zu TOP 20
Der Aufstellung des Bebauungsplanes Nennslingen Nr. 11 „Erweiterung I Nennslingen Nordost“ des Marktes Nennslingen bestehen keine Einwände, da Belange des Marktes Thalmässing nicht beeinträchtigt werden.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.